Besucherregelung ab 01.03.2023

Neue Hygienemaßnahmen zur Vermeidung eines Covid-Ausbruches in unserer Einrichtung!

Das Tragen einer medizinischen Maske ist weiterhin Pflicht!
(lt. Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung)

Besuche sind jederzeit möglich.

Geimpfte Besucher (min. 3 Impfungen): Schnelltest ist nicht mehr erforderlich

Ungeimpfte BesucherBei uns wird nicht mehr getestet.
Alle ungeimpften Besucher müssen einen Testnachweis erbringen, indem diese einen Schnelltest ohne Überwachung durchführen und dies auf Verlangen gegenüber der Einrichtung versichern. Eine mündliche Versicherung ist ausreichend.
(lt. Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung)

Wir freuen uns über diese Lockerung. Bleiben Sie gesund! Die Heimleitung